Wort-Wirr-Warr
Es gibt verschiedene Bezeichnungen für Fort- und Weiterbildungen, dahinter verbergen sich die unterschiedlichen Ansätze und Zielsetzungen. Wir bieten Ihnen einen kleinen Einblick in den begrifflichen Kosmos der Fort- und Weiterbildung.
1.
FORTBILDUNG
Der Begriff der Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (§ 1 Absatz 4) geregelt. Demnach setzt die Fortbildung einen Berufsabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung voraus. Ziel der Fortbildung ist, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ im aktuellen Job zu sichern und anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder zu erweitern (Aufstiegsfortbildung). Wenn Sie in Ihrer derzeitigen Anstellung beispielsweise neue Aufgaben übernehmen sollen oder im Unternehmen aufsteigen, ist die Fortbildung die geeignete Bildungsmaßnahme für Sie.
Fortbildungen werden von Berufsverbänden, Kammern und Fort- und Weiterbildungsträgern angeboten.
2.
BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Mit einer Weiterbildung bauen Sie Ihr Wissen und Können aus und erweitern damit Ihren beruflichen Handlungsspielraum. Vorrangiges Ziel der beruflichen Weiterbildung ist es, Ihnen bessere Jobperspektiven zu eröffnen. Sie baut auf das Wissen auf, das Sie bereits während Ihres Berufslebens gewonnen haben. Jedoch muss sie sich nicht unmittelbar auf Ihren aktuell ausgeübten Job beziehen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Ihre erworbenen Qualifikationen bescheinigt.
Die Weiterbildung unterstützt Sie damit bei dem Ziel, entweder aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder in eine Anstellung zu finden, oder darin, Sie in Ihrem aktuellen Job noch weiterzubringen.
Passende Weiterbildungsangebote finden Sie bei zertifizierten Weiterbildungsträgern,(Fach-)Hochschulen oder Fernuniversitäten.
3.
UMSCHULUNG
Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit.
4.
QUARTÄRER BILDUNGSSEKTOR
Dieser Bereich des deutschen Bildungssystems umfasst die Weiterbildung nach Eintritt in die Berufstätigkeit. Dazu gehören zum Beispiel berufliche Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen, das Nachholen von Abschlüssen, die politische sowie die allgemeine und kulturelle Weiterbildung (z. B. bei Volkshochschulen).
5.
LEBENSLANGES LERNEN
Lebenslanges oder lebensbegleitendes Lernen umfasst "alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesell-schaftlichen, sozialen, bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt". Diese bis heute gültige Definition der EU wurde im Dokument "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" im Jahr 2001 festgelegt. Als lebenslanges Lernen wird demnach prinzipiell jedes Lernen - formal, non-formal, informell - in allen Lebensphasen - von der Kindheit bis ins Alter - verstanden. Bildungspolitisch werden dann inhaltliche Schwerpunktsetzungen vorgenommen.
7.
WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG
Als wissenschaftliche Weiterbildung werden jene Weiterbildungsangebote bezeichnet, die "nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit" und im Kontext des Hochschulsystems und damit in der Regel auf "dem fachlichen und didaktischen Niveau der Hochschule" stattfinden (Kultusministerkonferenz 2001). Dazu zählen studiengangförmige Angebote (weiterbildende Bachelor- und Masterstudiengänge) als auch kürzere Studienangebote (z.B. Kontaktstudien) und Einzelkurse. Zum Teil werden auch Angebote wie das sog. "Studium Generale" der wissenschaftlichen Weiterbildung zugerechnet.